Diese Nutzungsbedingungen sind abrufbar unter www.ubs.com/twint.

Für die Nutzung von 鶹 TWINT gelten die nachstehenden Nutzungsbedingungen der 鶹 Switzerland AG («»):

1. Gegenstand von 鶹 TWINT: TWINT ist ein von der TWINT AG («ܲܲԲٱ-ٰ𾱲») betriebenes Zahlungssystem. 鶹 TWINT ist eine App, welche bargeldloses Bezahlen mittels mobilem Endgerät wie z.B. Smartphone über das Zahlungssystem TWINT ermöglicht. Nutzer von 鶹 TWINT («ܳٳ») können Zahlungen tätigen (a) an zugelassene Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (inklusive Spenden) («2-ܲܲԲ») oder (b) an andere Personen, welche 鶹 TWINT oder eine TWINT App eines anderen TWINT-Anbieters verwenden («2-ܲܲԲ»).Nutzer können 鶹 TWINT auch ohne 鶹-Konto oder 鶹-Kreditkarten verwenden. 鶹 TWINT kann dem Nutzer weitere Angebote und Dienstleistungen von 鶹 oder Dritten (z.B. Händler) anzeigen und zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; siehe Ziffer 13).

2. Nutzungsvoraussetzungen und Registrierung: Die Nutzung von 鶹 TWINT setzt voraus, dass der Nutzer über eine Schweizer Mobilnummer, oder eine Mobilnummer der angrenzenden Länder, verfügt und sich unter wahrheitsgetreuer Erfassung folgender Nutzerangaben registriert: Nachname und Vorname des Nutzers gemäss amtlichem Ausweis, auf den Nutzer lautende Mobilnummer, Belastungsquelle und Gutschriftskonto. Als Belastungsquelle kann der Nutzer ein Schweizer 鶹-Bankkonto erfassen, das (a) auf seinen Namen lautet, oder (b) auf den Namen einer anderen Person lautet («DzԳٴǾԳ󲹲»), sofern der Nutzer dafür eine Vollmacht hat und über entsprechende Zugriffsrechte in 鶹 Digital Banking verfügt. Der Nutzer kann auch eine auf seinen Namen lautende und für 鶹 TWINT akzeptierte Schweizer Kredit- oder Prepaidkarte als Belastungsquelle erfassen. Sofern der Nutzer als Belastungsquelle eine Kredit- oder Prepaidkarte eines Drittanbieters erfasst, muss der Nutzer (i) sein persönliches Identifikationsdokument (Pass / Identitätskarte / Schweizer Führerausweis oder Aufenthaltsbewilligung) scannen und (ii) als zusätzliche Registrierungsdaten seine Adresse und Geburtsdatum eingeben. Als Gutschriftskonto kann der Nutzer ein auf sich lautendes Bank- oder Postkonto bei einer beliebigen Schweizer Bank verwenden. Änderungen der Belastungsquelle und des Gutschriftkontos sind in 鶹 TWINT zu erfassen. Weitere Informationen darüber, welche Daten erhoben werden, können dem Datenschutzhinweis entnommen werden (siehe Ziffer 22).

3. Sorgfaltspflichten des Nutzers: Für die Nutzung von 鶹 TWINT muss der Nutzer eine PIN festlegen. Der Nutzer ist verpflichtet, die PIN geheim zu halten, diese weder zu notieren noch ungesichert elektronisch zu speichern sowie keine leicht ermittelbare Kombination zu verwenden (keine Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen, einfach ermittelbare Zahlenfolgen usw.). Gegebenenfalls kann die PIN durch die Erkennung des Fingerabdrucks («Touch ID» und «Login mit Fingerabdruck») oder des Gesichts («Face ID» und «Login mit Gesichtserkennung») ersetzt werden (gemäss den separaten zusätzlichen Bestimmungen). Der Nutzer hat sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist diese unverzüglich zu ändern. Bei Verlust des Endgeräts, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist 鶹 umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung von 鶹 TWINT erfolgen kann. Im Schadenfall hat der Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

4. Frei verfügbare Mittel und Limiten: Zum Zeitpunkt der Ausführung der Zahlung muss die Belastungsquelle frei verfügbare Mittel (Guthaben und/oder Kreditlimite) mindestens im Umfang des Transaktionsbetrags aufweisen. Es dürfen keine Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen (insbesondere keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften, keine behördlichen Anordnungen und keine Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung beschränken). Der Höchstbetrag pro Zahlung ist limitiert. 鶹 behält sich vor, die Beträge, welche innerhalb eines bestimmten Zeitraums (bspw. eines Monats) überwiesen oder empfangen werden können, zu begrenzen (siehe Limiten unter ubs.com/twint). Erreichen die Zahlungen des Nutzers den entsprechenden Höchstbetrag, kann er bis zum Ende des Zeitraums keine Zahlungen mehr über 鶹 TWINT auslösen und/oder empfangen. 鶹 behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die erwähnten Limiten können je nach hinterlegter Belastungsquelle (Kredit-, Prepaidkarte oder 鶹-Konto) unterschiedlich hoch ausfallen.

5. Zahlungsinstruktion: Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung in 鶹 TWINT (mittels Streichbewegung «Swipe») oder bis zu einem bestimmten Betrag durch blosse Verwendung des Endgeräts beauftragt und ermächtigt der Nutzer 鶹 unwiderruflich, den Transaktionsbetrag an den Zahlungsempfänger zu leisten und die vom Nutzer hinterlegte Belastungsquelle zu belasten. Für P2M-Zahlungen im Internet kann zusätzlich die Freigabe mittels Access App oder 3-D Secure erforderlich sein. Zur Nutzung von 鶹 TWINT wird der Nutzer bei der Zahlungssystem-Betreiberin registriert. Die Gutschrift einer P2P-Zahlung erfolgt einzig anhand der angegebenen Mobilnummer. Der Nutzer kann sich mit 鶹 TWINT bei zugelassenen Händlern für die Bezahlfunktion «Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart» registrieren. Für diesen Fall gilt 鶹 als ermächtigt, den Transaktionsbetrag der Belastungsquelle ohne weitere Autorisierung durch den Nutzer im Einzelfall zu belasten und gemäss der separaten Vereinbarung zwischen Händler und Nutzer für die «Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart» an den Händler zu leisten.

6. Verarbeitung von Zahlungen durch 鶹: 鶹 ist nicht verpflichtet, Zahlungen auszuführen oder Zahlungseingänge zu verarbeiten, die anwendbares Recht, regulatorische Vorschriften oder Anordnungen von zuständigen Behörden verletzen oder auf andere Weise nicht im Einklang mit internen oder externen Verhaltensregeln von 鶹 (z.B. Embargo- oder Geldwäscherei-Vorschriften) stehen. 鶹 haftet nicht für allfällige Verzögerungen, die aufgrund von notwendigen Abklärungen entstanden sind, es sei denn, 鶹 hat dabei die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Zahlungseingänge werden dem Nutzer bei 鶹 TWINT avisiert, wobei die Gutschrift auf dem erfassten Gutschriftskonto erst nachträglich und gegebenenfalls mit Verzögerung erfolgt. Falls das Gutschriftskonto nicht bei 鶹 geführt wird, wird 鶹 gemäss ihren Annahmeschlusszeiten eine Überweisung veranlassen. 鶹 hat keinen Einfluss darauf, wann der Transaktionsbetrag dem bei einer Drittbank geführten Gutschriftskonto gutgeschrieben wird.

7. Zurückweisung von Zahlungsaufträgen: Sind eine oder mehrere Voraussetzungen für die Ausführung eines Zahlungsauftrags nicht erfüllt (siehe z.B. Ziffer 4), ist 鶹 nicht zur Ausführung des Zahlungsauftrags verpflichtet. Auch eine andere an der Überweisung beteiligte Partei (z.B. die Zahlungssystem-Betreiberin oder das Finanzinstitut / der Finanzintermediär des Zahlungsempfängers) kann den Zahlungsauftrag zurückweisen. Hat 鶹 die Zahlung bereits ausgeführt, veranlasst 鶹 bei Wiedereingang des Betrags die Gutschrift beim Nutzer. Allfällige dadurch entstandene Kosten können der Belastungsquelle des Nutzers direkt belastet werden, sofern sie nicht durch 鶹 infolge einer Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht wurden.

8. Rücküberweisung von Zahlungseingängen: 鶹 weist Zahlungseingänge an das Finanzinstitut bzw. den Finanzintermediär des Zahlungsauftraggebers zurück, wenn Gründe vorliegen, die eine Gutschrift verhindern (z.B. gesetzliche oder regulatorische Vorschriften, behördliche Anordnungen, nicht vorhandenes Gutschriftskonto). Im Zusammenhang mit einer solchen Rücküberweisung darf 鶹 allen an der Zahlungstransaktion beteiligten Personen (inkl. dem Zahlungsauftraggeber) den Grund für die nicht erfolgte Gutschrift bekannt geben.

9. Kontrollpflichten und Meldung bei Unstimmigkeiten: Die elektronischen Belege sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung von 鶹 TWINT, müssen 鶹 sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des elektronischen Belegs schriftlich an die Adresse von 鶹 beanstandet werden (Datum Poststempel). Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, kann das dazu führen, dass der Nutzer die ihm obliegenden Schadensminderungspflicht verletzt und er für den hieraus entstehenden Schaden einzustehen hat.

10. Bild-Funktion: Die Bild-Funktion steht grundsätzlich nur für P2P-Zahlungen zur Verfügung. 鶹 kann die Bild-Funktion, insbesondere bei begründeten Anzeichen für rechts- oder sittenwidrige Nutzung, nach eigenem Ermessen einschränken oder das Nutzerkonto sperren.

11. Datenweitergabe: Mit der Registrierung ermächtigt der Nutzer 鶹, im Rahmen von TWINT Zahlungstransaktionen Daten des Nutzers oder des Kontoinhabers, vor allem Nachname und Vorname, Mobil- und Endgerätenummer, Adresse, Geburtsdatum und weitere Daten über die Transaktion gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, Angaben zum Nutzer oder Kontoinhaber, zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc.; «հԲپDzԲ岹ٱ») an die Zahlungssystem-Betreiberin (oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen) weiterzuleiten. 鶹 und die Zahlungssystem-Betreiberin können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. 󾱲ԲԳԳٱ徱ä und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung oder Verbesserung der im Rahmen von 鶹 TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Im Zusammenhang mit den Mehrwertleistungen können zusätzliche Daten vom Nutzer individuell und im vorstehenden Sinn weitergegeben werden. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), wird die Identität des Nutzers gegenüber dem Händler nicht bekannt gegeben. Der Nutzer kann zur Vorweisung seines elektronischen Belegs angehalten werden. Der Nutzer ist sich bewusst, dass bei der Ausführung von Zahlungsaufträgen (P2P-Zahlungen) ihn betreffende Daten (z.B. Name des Nutzers oder des Kontoinhabers und Transaktionsbetrag) an den Zahlungsempfänger übermittelt und je nach TWINT App-Einstellung auf dessen Endgerät unverschlüsselt angezeigt werden (z.B. als Push-Benachrichtigungen auf Bildschirm des Zahlungsempfängers). Aufgrund der Nutzung von Apps können Dritte wie z.B. Gerätehersteller des Nutzers (oder auch des Zahlungsempfängers) sowie vom Gerätehersteller beauftragte Dritte an diese Daten gelangen und gegebenenfalls auch auf eine Bankbeziehung schliessen. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Bestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen (siehe Ziffer 13).

12. Datennutzung: Zur Nutzung gewisser Funktionen in 鶹 TWINT muss der Nutzer möglicherweise die Ortungsdienste auf seinem Endgerät freischalten, womit 鶹 TWINT Zugriff auf die Standortdaten des Nutzers erhält. 鶹 und 鶹-Konzerngesellschaften können sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von 鶹 TWINT erzeugte oder bearbeitete Daten (z.B. Registrierungs-, und Transaktionsdaten) sowie Daten von Drittquellen speichern, bearbeiten und nutzen und daraus Profile erstellen. 鶹 erstellt Profile gestützt auf gewisse Transaktionsdaten (das heisst Informationen zum Händler und zum Zahlungsauftrag sowie Informationen, die durch die Zahlungssystem-Betreiberin und das Endgerät des Nutzers erzeugt werden).Dies gilt auch ohne Aktivierung von Mehrwertleistungen (siehe Ziffer 13). Für Nutzer mit aktivierten Mehrwertleistungen (siehe Ziffer 13) werden zusätzlich weitere Informationen, z.B. Geburtsdatum, Sprache, Wohnort oder Geschlecht, zur Erstellung von Profilen bearbeitet. Diese Profile werden von 鶹 und 鶹-Konzerngesellschaften insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit 鶹 TWINT genutzt und, um dem Nutzer gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über Produkte und -Dienstleistungen von 鶹, inklusive TWINT AG, 鶹 TWINT und gegebenenfalls von Dritten (siehe Ziffer 13) zur Verfügung zu stellen sowie für Marktforschungs-, Marketing- und Risikomanagementzwecke. Der Nutzer kann der Zustellung von Werbung (Anzeigen mit Werbecharakter) jederzeit widersprechen oder diese individuell abschalten. Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation kann 鶹 oder die Zahlungssystem-Betreiberin mit Netzbetreibern (z.B. Swisscom) zusammenarbeiten und diesen Mobilnummer des Nutzers zugänglich machen. Weitere Informationen über die Datennutzung und die Rechte des Nutzers können dem Datenschutzhinweis (siehe Ziffer 22) entnommen werden.

13. Mehrwertleistungen: 鶹 TWINT kann dem Nutzer weitere Dienstleistungen von 鶹, TWINT AG oder Dritten (z.B. Händlern) anzeigen oder zur Verfügung stellen (z.B. gewisse Marketingkampagnen von Dritten, Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, TWINT-Stempelkarten, Couponing und Ähnliches; «ѱɱٱ𾱲ٳܲԲ»). Für Mehrwertleistungen Dritter ist der jeweilige Dritte allein verantwortlich. 鶹 lehnt jede diesbezügliche Verantwortung oder Haftung ab. Der Nutzer nimmt zu Kenntnis, dass bei der Aktivierung solcher Mehrwertleistungen 鶹, TWINT AG oder Dritte (z.B. eine Zahlungssystem-Betreiberin oder ein Händler) sämtliche Daten im Zusammenhang mit diesen Mehrwertleistungen (z.B. Coop SuperCard) bearbeiten können, soweit dies für die in Ziffer 12 und dem Datenschutzhinweis umschriebenen Zwecke erforderlich ist oder dem vom Drittanbieter angegebenen Zweck entspricht. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Händler (z.B. Kundenkarten-Bedingungen). Darüber hinaus gilt Folgendes, wenn im Rahmen dieser Mehrwertleistungen Marketingkampagnen an die Nutzer ausgespielt werden («ѱɱٰ첹貹Ա»):

  • Ohne Aktivierung: Gewisse Mehrwertkampagnen von 鶹 und TWINT AG können ohne eine vorgängige Aktivierung durch den Nutzer ausgespielt werden;
  • Mit Aktivierung: Mehrwertkampagnen insbesondere von Dritten erfordern eine vorgängige Aktivierung durch den Nutzer (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in 鶹 TWINT. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf dieser Einwilligung hat zur Folge, dass der Nutzer ab dem Zeitpunkt des Widerrufs am Angebot des Dritten nicht mehr teilnehmen kann.

鶹 kann von der TWINT AG als Entschädigung für die Vermittlung von Mehrwertleistungen an Nutzer monetäre Leistungen erhalten. 鶹 erhält typischerweise zwischen 0% und 5% der für die Mehrwertleistung getätigten Zahlungen als monetäre Leistung.

Die monetären Leistungen können bei 鶹 zu Interessenkonflikten führen und insbesondere einen Anreiz dafür begründen, Mehrwertleistungen mit monetären Leistungen solchen Mehrwertleistungen ohne oder mit tieferen monetären Leistungen vorzuziehen.

鶹 hat angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um diesbezügliche Risiken, welche aus etwaigen Interessenkonflikten resultieren können, zu minimieren.

Mit dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass 鶹 diese monetären Leistungen vollumfänglich einbehält und dass er auf die Weitergabe dieser monetären Leistungen an ihn verzichtet. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht.

14. «Später bezahlen»-Dienstleistung («Später bezahlen»): Später bezahlen ist eine alternative Zahlungsmethode, die es zugelassenen Nutzern erlaubt, Waren oder Dienstleistungen von bestimmten Händlern zu kaufen, wobei der Kauf von einer Dritt-Zahlungsanbieterin («Anbieterin von Später bezahlen») unmittelbar finanziert wird, und die Rückzahlung an die Anbieterin von Später bezahlen gemäss einer separaten Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der Anbieterin von Später bezahlen erfolgt. Mit der Registrierung für und der Nutzung von Später bezahlen, ermächtigt der Nutzer 鶹, bestimmte Daten (z.B. Name, Wohnsitz, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) über die Zahlungssystem-Betreiberin an die Anbieterin von Später bezahlen zu übermitteln und erlaubt die Rückzahlung an die Anbieterin von Später bezahlen über das TWINT-System (P2M-Zahlungen). Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung von Später bezahlen. 鶹 behält sich das Recht vor, Später bezahlen nur für bestimmte Transaktionslimiten (für Limiten, siehe ubs.com/twint) und nur für Nutzer, die alle Zulassungskriterien (insbesondere Alter, Ort usw.) erfüllen, zu aktivieren und Später bezahlen für einige oder alle Nutzer jederzeit und nach eigenem Ermessen zu deaktivieren. Diese Transaktionslimiten können von den gemäss Ziffer 4 der vorliegenden Nutzungsbedingungen definierten Limiten abweichen. Die Anbieterin von Später bezahlen ist unabhängig von 鶹. Später bezahlen, insbesondere die Finanzierung, die Rückzahlung, die Festlegung von Kreditlimiten, Gebühren (wie Mahngebühren und andere Kosten) und der Kundendienst sowie die Verwendung von Nutzerdaten durch die Anbieterin von Später bezahlen, werden ausschliesslich durch die separate Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der Anbieterin von Später bezahlen geregelt. 鶹 hat weder Einfluss noch Kontrolle darüber, wo die übermittelten Daten gespeichert sind (z.B. ausserhalb der Schweiz) oder wie die Anbieterin von Später bezahlen diese Daten verwendet. Zudem kann die Anbieterin von Später bezahlen dem Nutzer Mahngebühren oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Später bezahlen in Rechnung stellen. 鶹 ist nicht in Später bezahlen involviert und übernimmt keine Haftung für Später bezahlen, insbesondere für die Funktionalität und die Abwicklung von Transaktionen mittels Später bezahlen inklusive der fehlerfreien Rückzahlung bei Einkäufen. Allfällige Beschwerden muss der Nutzer direkt an die relevante Anbieterin von Später bezahlen melden.

15.  «TWINT ID»-Dienstleistung («TWINT ID»): TWINT ID ist ein Kundenprofil für den Express Checkout in bestimmten Onlineshops[LM1] . Der Nutzer instruiert 鶹 mit der Registrierung für und der Nutzung der TWINT ID, bestimmte Daten (z.B. Adresse, Mobilnummer und E-Mail-Adresse) an die TWINT AG zu übermitteln. Die TWINT ID ist eine eigenständige Dienstleistung der TWINT AG. Der Leistungsumfang der TWINT ID und die Verwendung der Nutzerdaten durch die TWINT AG werden durch die separate Vereinbarung zwischen dem Nutzer und der TWINT AG geregelt.

16. Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen:  鶹 kann Dienstleistungen von Konzerngesellschaften und Drittparteien in der Schweiz und im Ausland beziehen (Konzerngesellschaften und beauftragte Dritte zusammen «Dienstleister»). Dies betrifft insbesondere Transaktions- und Zahlungsabwicklung, IT-Dienstleistungen, Datenbearbeitung, -verwaltung und -aufbewahrung, Risikomanagement, Compliance, die interne Anti-Geldwäschereifachstelle, Stammdatenverwaltung und Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung und -controlling) sowie die Zurverfügungstellung von Produkten und Dienstleistungen für den Nutzer, wie beispielsweise Produkt- und Dienstleistungsdesign, die gezielte Ausrichtung und Bereitstellung sowie die damit verbundenen Kenntnisse und Informationen. Um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, können Daten des Nutzers an Dienstleister mit Sitz in der Schweiz und anderen ausgewählten Ländern gemäss den Datenschutzhinweisen für Kunden der 鶹 in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar unter: www.ubs.com/data-privacy-notice-switzerland) offengelegt oder übermittelt und von den Dienstleistern aufbewahrt oder bearbeitet werden. 鶹 stellt sicher, dass die von ihr beauftragten Dienstleister angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen und geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten des Nutzers aufrechterhalten. 鶹 beurteilt die relevanten Risiken, bevor sie Dienstleister beauftragt, und hat ein solides Rahmenkonzept für periodische Risikobeurteilungen.

17. Recht zur Nutzung von 鶹 TWINT: Für die Nutzung von 鶹 TWINT gewährt 鶹 dem Nutzer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Recht, 鶹 TWINT (gegebenenfalls von einer autorisierten Drittpartei) herunterzuladen, auf einem im Besitz und unter der Kontrolle des Nutzers befindlichen Endgerät zu installieren und zu nutzen. 鶹 TWINT kann Software enthalten, welche von Dritten lizenziert wurde. Der Nutzer anerkennt und akzeptiert die Rechte von 鶹 sowie gegebenenfalls von Dritten an 鶹 TWINT. Weicht die Nutzung von 鶹 TWINT erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann 鶹 den Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Nutzers bei Vertragsabschluss.

18. Keine Gewähr für Funktionen und Änderungen: 鶹 übernimmt keine Gewähr für die Funktion und den Betrieb von 鶹 TWINT. Insbesondere übernimmt 鶹 keine Gewähr, dass 鶹 TWINT auf dem Endgerät oder mit dem Netzbetreiber des Nutzers fehlerfrei funktioniert. 鶹 hat keine Pflicht, 鶹 TWINT zu aktualisieren, anderweitig zu verbessern, zu erweitern oder zu unterstützen. 鶹 ist berechtigt, den Leistungsumfang von 鶹 TWINT jederzeit ohne vorgängige Anzeige zu ändern oder 鶹 TWINT ganz einzustellen. Zudem nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass die von 鶹 bereitgestellten Informationen als vorläufig und unverbindlich gelten. 鶹 behält sich das Recht vor, 鶹 TWINT jederzeit und ohne Vorankündigung vom Endgerät des Nutzers zu löschen oder löschen zu lassen. 鶹 steht das Recht zu, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

19. Kosten: Die Nutzung von 鶹 TWINT ist kostenlos. 鶹 behält sich vor, für die Nutzung von 鶹 TWINT später möglicherweise eine Entschädigung/Gebühr einzuführen.

20. Bilateral Fee: Bei der Tätigung von P2M-Transaktionen bezahlen die Händler eine Gebühr für die Inanspruchnahme des TWINT-Zahlungssystems (Händlerkommission) an Unternehmen, welche diese für das Akzeptieren von TWINT angeworben und entsprechende Verträge mit ihnen abgeschlossen haben (sog. Acquirer wie Worldline AG oder TWINT Acquiring AG). Die Acquirer bezahlen an 鶹 eine Gebühr («Bilateral Fee»)

鶹 erhält die Bilateral Fee als Entschädigung für die erbrachten Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Die Bilateral Fee wird zwischen 鶹 und dem jeweiligen Acquirer vereinbart. Die Höhe der Bilateral Fee hängt von verschiedenen Umständen ab und beträgt typischerweise zwischen 0% und 2% des Betrags der getätigten Zahlung.

Die Bilateral Fee kann bei 鶹 zu Interessenkonflikten führen und insbesondere einen Anreiz dafür begründen, bestimmte Acquirer anderen Acquirern ohne oder mit tieferen monetären Leistungen vorzuziehen. 鶹 hat angemessene organisatorische Massnahmen getroffen, um diesbezügliche Risiken, welche aus etwaigen Interessenkonflikten resultieren können, zu minimieren.

Mit dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass 鶹 die Bilateral Fee vollumfänglich einbehält und dass er auf die Weitergabe dieser Bilateral Fee an ihn verzichtet. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass diese Regelung von der vorgesehenen Erstattungspflicht gemäss Art. 400 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift mit ähnlichem Inhalt abweicht.

21. Risiken und Benachrichtigungen: Die Nutzung von 鶹 TWINT ist mit Risiken verbunden, z.B.: (1) Systemunterbrüche und andere Übermittlungsstörungen, die Verzögerungen, Fehlleitungen oder Löschungen von Daten verursachen können; (2) Missbrauch mit Schädigungsfolge durch das Abfangen von Daten durch Dritte; (3) Abfrage der Daten bei Verlust des Endgeräts; (4) Veränderungen bzw. Verfälschungen von Daten (z.B. Vortäuschen falscher Daten). Im Rahmen der Nutzung von 鶹 TWINT kann 鶹 dem Nutzer elektronische Mitteilungen senden (z.B. per SMS an die registrierte Mobilnummer oder als Push-Benachrichtigung), um über gewisse Ereignisse wie z.B. Gutschriftsanzeigen zu informieren. Zudem werden dem Nutzer oder Zahlungsempfänger über 鶹 TWINT unverschlüsselte Push-Benachrichtigungen gesendet, wobei ein «Application Device Identifier» vom Endgerät des Nutzers ermittelt und über Google bzw. Apple versendet wird. Die Nutzung von TWINT Apps durch den Nutzer oder einen Zahlungsempfänger sowie der Versand von Benachrichtigungen können dazu führen, dass Dritte (z.B. Gerätehersteller, Anbieter von App-Vertriebsplattformen, Netzbetreiber) auf eine Bankbeziehung mit 鶹 schliessen oder an Kundendaten (insbesondere gewisse Transaktionsdaten) gelangen können.

22. Nutzung von 鶹 TWINT: 鶹 TWINT darf von Nutzern nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden; insbesondere ist die Nutzung von 鶹 TWINT für das Empfangen von P2P-Zahlungen im Zusammenhang mit kommerziellen Verkäufen und Dienstleistungen nicht erlaubt.

23. Haftung: Für die durch Übermittlungsfehler, Fehlleitungen, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in das Endgerät verursachten Schäden übernimmt 鶹 keine Haftung, es sei denn, 鶹 habe die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt. Damit entfällt auch jede Haftung für Schäden infolge Störung oder Unterbrüchen (inkl. systembedingter Wartungsarbeiten) von Systemen von 鶹. 鶹 schliesst zudem jede Gewährleistung oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem Endgerät angezeigten Informationen aus.

24. Vertriebsplattformen und App-to-App Switch-Funktion: Zugelassene Händler können den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über eigene Apps anbieten, welche mit einer sog. App-to-App Switch-Funktion ausgestattet sind und P2M-Zahlungen unterstützen. 鶹 weist darauf hin, dass 鶹 TWINT als auch Apps von Händlern, welche TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren, nur über vertrauensvolle Vertriebsplattformen (wie z.B. App Store (iOS) oder Google Play Store (Android)) angeboten werden. 鶹 schliesst jegliche Haftung aus für Schäden, welche im Zusammenhang stehen mit Apps von Dritten oder Anwendungssoftware, die von anderen Vertriebsplattformen stammt.

25. 鶹 TWINT-Datenschutzhinweis: Dieser Datenschutzhinweis wird von 鶹 Switzerland AG («») herausgegeben. Im Rahmen von 鶹 TWINT erhebt und bearbeitet 鶹 folgende personenbezogene Informationen («ʱDzԱԻ岹ٱ») von TWINT-Nutzern («ܳٳ»), insbesondere:

  • Persönliche Informationen zur Identifikation (z.B. Name, Sprache und Geschlecht)
  • Physische und elektronische Adressdaten (z.B. Ort, PLZ, Region, Kanton, Mobilnummer und E-Mail-Adresse)
  • Geburtsdatum
  • Informationen aus öffentlich zugänglichen Registern (z.B. ID-Karten)
  • 鶹-interne Identifikatoren (z.B. Vertragsnummer, Logindaten, Transaktions-IDs, Angaben zu Kundenkarten)
  • Transaktions- und Verarbeitungsdaten (z.B. Zahlungsangaben, Treuepunkte)
  • Geräte-ID, IP-Adresse, Datum des letzten Logins, Kundenstatus, Herausgebername, Sprache, Segment
  • Standortdaten (sofern der Nutzer 鶹 erlaubt, diese zu erheben)
  • Strafregisterauszug (nur für 鶹 TWINT-Nutzer, die kein Bankkonto bei 鶹 haben)

鶹 bearbeitet die Personendaten des Nutzers für folgende Zwecke («ܷɱ𳦰»): Kundenaufnahmeverfahren, Kundenbeziehungspflege, Produktbereitstellung und -ausführung, Kundenakquisition, Ausbau der Geschäftsbeziehung, Schutz und Verbesserung der Marke 鶹, inklusive der Nutzung von 鶹 TWINT, Compliance und Risikomanagement und/oder Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten. 鶹 bearbeitet die Personendaten gleichermassen für die Datenanalyse und das Erstellen von Kundenprofilen, um dem Nutzer wertvolle Informationen zu Dienstleistungen von 鶹, inklusive 鶹 TWINT, sowie Mehrwertleistungen zur Verfügung zu stellen oder um auf bestimmte Kundensegmente ausgerichtete Marketingkampagnen auszuspielen und dem Nutzer Push-Benachrichtigungen zu senden, die gemäss seinen Personendaten für ihn interessant sein können. Weitere Informationen zu 鶹-Dienstleistungen sind in den vorliegenden Nutzungsbedingungen enthalten.

鶹 leitet die Personendaten des Nutzers wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben der TWINT AG weiter. Diese Personendaten können zur Erfüllung des Zwecks auch an 鶹-Konzernunternehmen, andere Dienstleistungsanbieter und Geschäftspartner, 󾱲ԲԳԳٱ徱ä und andere Parteien weitergeleitet und von diesen bearbeitet werden. Falls Personendaten ins Ausland übermittelt werden, sind diese nicht mehr von den lokal auf 鶹 anwendbaren Gesetzen geschützt und fallen möglicherweise unter ausländische Gesetzgebungen und können somit an relevante lokale Behörden oder andere Drittparteien weitergegeben werden.

鶹 speichert die Personendaten des Nutzers nur so lange, wie dies zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, oder gemäss gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen oder internen Vorschriften erforderlich ist.

Weitere Informationen darüber, wie 鶹 Ihre Daten bearbeitet, einschliesslich wie 鶹 Ihre Daten schützt, Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten und die Kontaktdaten der Datenschutzfachstelle (Group Data Protection Office) finden Sie in der .

Wenn Sie administrative Fragen haben, kontaktieren Sie bitte sh-ubs-twint-app@ubs.com. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an dpo-ch@ubs.com

Version Oktober 2025