Ab 2020 dank neuer Regelung Steuern sparen

Bis jetzt galten in der Schweiz Auslagen f眉r den Erwerb von Wohneigentum als Lebenshaltungskosten. Dabei war es egal, ob ein Grundst眉ck gekauft und bebaut wurde, ob eine einzugsbereite Immobilie erworben wurde oder ein renovationsbed眉rftiges Objekt. In jedem Fall musste der Kaufpreis aus besteuerten Mitteln aufgebracht werden und die Kosten waren bei den Steuern nie abzugsf盲hig. Genau hier setzt die neue Verordnung nun an, und zwar im Rahmen einer neuen Energiepolitik, der Energiestrategie 2050.

Konkret: Die Liegenschaftskostenverordnung will Anreize f眉r energieeffizientes Bauen schaffen und l盲sst entsprechende Abz眉ge zu. Dabei k枚nnen nicht nur energiesparende Investitionen von den Steuern abgezogen werden, sondern auch Kosten, die bei einem Ersatzneubau f眉r den R眉ckbau anfallen. Hiermit k枚nnen die Auslagen auf bis zu drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, sofern sie im Entstehungsjahr steuerlich nicht vollst盲ndig ber眉cksichtigt werden. Bis jetzt konnten nur Investitionen geltend gemacht werden (nicht die R眉ckbaukosten) und nur in einer Steuerperiode. Da solche Investitionen oft das Jahreseinkommen 眉berschreiten, ging somit ein Teil der theoretisch m枚glichen Steuerersparnisse verloren.

Unter dem neuen Gesetz ist es hingegen durchaus vorstellbar, dass 眉ber drei Jahre gar keine Steuern bezahlt werden m眉ssen, da das steuerbare Jahreseinkommen gleich null ist. Zudem muss mit dem Zeitpunkt der Investitionen und baulichen Massnahmen punkto Steuerwirkung nicht mehr so sehr gezirkelt werden.

Was ist abzugsf盲hig und was nicht?

Als steuerlich abzugsf盲higer R眉ckbau gelten die Kosten der Demontage von Installationen, des Abbruchs, des Abtransports und der Entsorgung des Bauabfalls. Nicht abzugsf盲hig sind insbesondere die Kosten von Altlastensanierungen des Bodens und von Gel盲ndeverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten sowie 眉ber den R眉ckbau hinausgehenden Aushubarbeiten im Hinblick auf den Ersatzneubau. Die R眉ckbaukosten k枚nnen nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn innert angemessener Frist ein Ersatzneubau auf dem gleichen Grundst眉ck errichtet wird, der Bau eine gleichartige Nutzung aufweist und von derselben steuerpflichtigen Person vorgenommen wird, die den R眉ckbau get盲tigt hat.

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