Welche Steuern fallen bei vermieteten Immobilien an?

Wer eine Immobilie in der Schweiz vermietet, muss verschiedene Steuerarten im Blick behalten. Die wichtigsten Steuern für Vermieter sind:

  • Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen: Die erhaltenen Mieteinnahmen werden als Einkommen besteuert. Sie müssen in der Steuererklärung als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen deklariert werden.
  • Vermögenssteuer auf den Steuerwert der Liegenschaft: Neben den laufenden Einnahmen wird auch das Vermögen, also der Steuerwert der Immobilie, jährlich besteuert. Die Höhe des Steuerwerts wird von der zuständigen Behörde festgelegt und kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
  • Liegenschaftssteuer: Einige Kantone und Gemeinden erheben zusätzlich eine Liegenschaftssteuer auf den Besitz von Immobilien. Diese Steuer fällt jedoch nicht in allen Kantonen an – zum Beispiel gibt es sie nicht in Zürich, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft und Aargau.
  • Grundstückgewinnsteuer: Wenn Sie Ihre Immobilie mit Gewinn verkaufen, fällt auf den erzielten Gewinn eine Grundstückgewinnsteuer an. Diese wird separat vom laufenden Einkommen erhoben und ist vor allem bei einem Verkauf relevant.

Ein wichtiger Vorteil für Vermieterinnen und Vermieter: Bei der Vermietung an Dritte entfällt die Besteuerung des sogenannten Eigenmietwerts. Das bedeutet, Sie müssen nur die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen versteuern und nicht einen fiktiven Mietwert, wie es bei selbst genutzten Immobilien der Fall ist.

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Welche Kosten können Vermieterinnen und Vermieter abziehen?

In der Schweiz dürfen Sie verschiedene Kosten von Ihren Mieteinnahmen abziehen und so Ihre Steuerlast senken. Wichtig ist, dass es sich um Ausgaben handelt, die direkt mit der Liegenschaft und ihrer Vermietung zusammenhängen. Zu den wichtigsten abzugsfähigen Kosten zählen:

  • Hypothekarzinsen: Die Zinsen für Hypothekarkredite auf die vermietete Immobilie sind voll abzugsfähig.
  • Unterhaltskosten: Dazu gehören Ausgaben für Reparaturen, Instandhaltung und Renovationen, die den Wert der Immobilie erhalten (z. B. Malerarbeiten, Sanitärreparaturen).
  • Versicherungsprämien: Prämien für Gebäudeversicherungen und andere relevante Versicherungen können abgezogen werden.
  • Liegenschaftssteuer: Falls in Ihrem Kanton eine Liegenschaftssteuer erhoben wird, ist auch diese abzugsfähig.
  • Verwaltungskosten durch Dritte: Wenn Sie die Verwaltung Ihrer Immobilie an eine externe Firma oder einen Hauswart übergeben, sind diese Kosten abziehbar.
  • Kosten für Neuvermietung: Ausgaben für Inserate, Maklergebühren oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Neuvermietung können Sie ebenfalls geltend machen.
  • Energiesparende Investitionen: Investitionen, die der Energieeinsparung oder dem Umweltschutz dienen (z. B. neue Fenster, Wärmedämmung), sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar.

Achten Sie darauf, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, um die Kosten im Bedarfsfall nachweisen zu können. So nutzen Sie alle legalen Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu optimieren.

Pauschalabzug oder effektive Kosten?

Vermietende in der Schweiz haben bei den abzugsfähigen Unterhaltskosten die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der tatsächlich angefallenen (effektiven) Kosten. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile – welche sich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.

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Berechnung des steuerbaren Einkommens

Sobald Sie sich für eine Abzugsmethode entschieden haben, können Sie Ihr steuerbares Einkommen berechnen. Um das steuerbare Einkommen aus der Vermietung zu ermitteln, ziehen Sie von den Bruttomieteinnahmen alle abzugsfähigen Kosten ab. 

Die grundlegende Formel lautet:

Bruttomieteinnahmen

– Hypothekarzinsen

– Unterhaltskosten (pauschal oder effektiv)

= steuerbares Einkommen aus Vermietung

Ein Beispiel:

Angenommen, Sie erzielen im Jahr CHF 24 000 Bruttomieteinnahmen. Die Hypothekarzinsen betragen CHF 6000, und Sie machen einen Pauschalabzug für Unterhaltskosten von CHF 4800 (20 Prozent von CHF 24 000) geltend.

CHF 24 000 (Mieteinnahmen)

– CHF 6000 (Hypothekarzinsen)

– CHF 4800 (Unterhaltskosten, pauschal)

= CHF 13 200 steuerbares Einkommen

Dieses steuerbare Einkommen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Je nach Kanton und individueller Situation können noch weitere Abzüge möglich sein, beispielsweise Verwaltungskosten oder Versicherungsprämien. Beachten Sie zudem die Grenzen bei den abzugsfähigen Schuldzinsen.

Immobilie im Vermögensverzeichnis

  • Jede vermietete oder selbst genutzte Immobilie muss im Vermögensverzeichnis der Steuererklärung aufgeführt werden.
  • Angegeben werden der amtliche Steuerwert der Liegenschaft sowie allfällige Hypothekarschulden.
  • Der Steuerwert wird von der Steuerbehörde festgelegt und liegt meist unter dem aktuellen Marktwert.
  • Hypothekarschulden werden vom Steuerwert abgezogen und reduzieren so das steuerbare Vermögen.
  • Auch Immobilien im Ausland müssen im Vermögensverzeichnis deklariert werden.

Diese Angaben sind wichtig, damit Ihr Vermögen korrekt erfasst und besteuert wird.

Mieteinnahmen in der Steuererklärung angeben

Vermieterinnen und Vermieter müssen ihre Mieteinnahmen korrekt in der Steuererklärung deklarieren. Die Immobilie selbst wird im Vermögensverzeichnis (Liegenschaftsverzeichnis) mit Steuerwert und Hypothekarschulden aufgeführt. Die Bruttomieteinnahmen sowie die abzugsfähigen Kosten (z. B. Unterhalt, Hypothekarzinsen, Verwaltungskosten) tragen Sie im Abschnitt «Einkommen aus unbeweglichem Vermögen» ein.

Besitzen Sie eine Liegenschaft ausserhalb Ihres Wohnkantons, müssen Sie für diese Immobilie eine separate Steuererklärung im entsprechenden Kanton einreichen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenbei vermieten.

Achten Sie darauf, alle relevanten Fristen einzuhalten und sämtliche Belege sorgfältig aufzubewahren. So sind Sie bei Rückfragen der Steuerbehörden auf der sicheren Seite und können Ihre Abzüge problemlos nachweisen.

Sonderfälle bei der Versteuerung

Nicht jede Vermietungssituation ist gleich. Es gibt einige Sonderfälle, bei denen besondere steuerliche Regeln gelten. Hier die wichtigsten Beispiele:

Tipps zum Steuernsparen für Vermieterinnen und Vermieter

Mit einer guten Planung können Vermieter und Vermieterinnen ihre Steuerlast legal optimieren. Hier einige praktische Tipps:

  • Kleinere Unterhaltsarbeiten lassen sich gezielt in einem Jahr bündeln, um den effektiven Abzug zu nutzen. In Jahren mit wenig Aufwand kann der Pauschalabzug vorteilhafter sein.
  • Grössere Renovationen sollten – wenn möglich – auf mehrere Steuerjahre verteilt werden. So profitieren Sie in mehreren Jahren von hohen Abzügen und vermeiden, dass ein Teil der Kosten «verpufft».
  • Energiesparende Investitionen wie neue Fenster oder eine bessere Dämmung werden steuerlich besonders begünstigt. Solche Massnahmen lohnen sich doppelt: Sie sparen Steuern und senken langfristig die Betriebskosten.
  • Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf. Nur so können Sie Ihre Abzüge bei einer Kontrolle durch die Steuerbehörden belegen.
  • Bei komplexen Situationen oder Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beizuziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten optimal nutzen und keine Fehler machen.

Mit diesen Tipps können Sie als Vermieterin oder Vermieter Steuern sparen und Ihre Immobilieninvestition noch rentabler machen.

Wissenswert

Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 2025 angenommen. Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Mietliegenschaft versteuern müssen, können die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten weiterhin geltend machen, Schuldzinsen hingegen nur noch im Umfang der Quote der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht noch nicht fest. Bis dahin gelten die im Artikel beschriebenen Regelungen zu den Steuerabzügen.

FAQ für Vermieterinnen und Vermieter

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Versteuerung von Mieteinnahmen.

Fazit: Wer Mieteinnahmen korrekt versteuert und alle Abzüge nutzt, kann Steuern sparen und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.

Wer in der Schweiz eine Immobilie vermietet, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Regeln vertraut machen. Mieteinnahmen müssen korrekt als Einkommen deklariert werden – das schützt vor unangenehmen Nachzahlungen oder gar Strafzahlungen. Mit einer durchdachten Planung und der gezielten Nutzung aller zulässigen Abzüge, wie Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten oder energiesparenden Investitionen, können Vermieterinnen und Vermieter ihre Steuerlast spürbar senken.

Wichtig ist, die kantonalen Unterschiede zu beachten: Viele Details – etwa die Höhe des Pauschalabzugs oder die Handhabung spezieller Fälle – regeln die Kantone unterschiedlich. Es lohnt sich deshalb, die Wegleitung des zuständigen Steueramts genau zu studieren oder bei Unsicherheiten professionelle Beratung einzuholen.

Ein weiterer Punkt: Die Eigenmietwert-Reform, die am 28. September 2025 angenommen wurde, bringt voraussichtlich Änderungen für die Besteuerung von selbstgenutztem und vermietetem Wohneigentum. Prüfen Sie rechtzeitig, welche Auswirkungen die neuen Regeln auf Ihre persönliche Steuersituation haben, sobald sie in Kraft treten.

Mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung holen Sie als Vermieterin oder Vermieter das Beste aus Ihrer Immobilie heraus – und bleiben steuerlich immer auf der sicheren Seite.

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