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Jahreswechsel 2025/2026: wichtige Informationen und Fristen

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Bankgeschäfte zum Jahreswechsel und während der Feiertage rechtzeitig erledigen können, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.

  • Schriftliche Zahlungsaufträge müssen bis zum Dienstag, 30. Dezember 2025, bei uns per Post eintreffen.
  • Zahlungsaufträge mit 鶹 Digital Banking oder 鶹 Multimat können bis zum Dienstag, 30. Dezember 2025, erteilt werden, damit sie noch im Jahr 2025 ausgeführt werden
  • Für Auslandszahlungen in Fremdwährung gelten andere Fristen. Diese hängen vom Zielland und der gewünschten Währung ab.
Annahmeschlusszeiten für Zahlungsaufträgepdf, 144 KB

Für das Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeiträge:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse: maximal 7258 Franken
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens, maximal 36 288 Franken

Einzahlungen in die Vorsorgelösungen der Säule 3a:

  • Einzahlungen via Digital Banking müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 auf dem Vorsorgekonto eingegangen sein, damit sie in diesem Steuerjahr abgezogen werden können. 
  • Einzahlungen am unseren Bankschalter sind bis zum 30. Dezember 2025ö.
  • Falls Sie von einer anderen Bank als 鶹 einzahlen, vergessen Sie nicht Ihre Zahlungsdetails anzupassen. Mehr dazu unter 
    Dokumente im E-Banking

    Bezüge von 鶹 Fisca, die noch im Jahr 2025 ausgeführt werden sollen: 

    • Die vollständigen Übertragungs- und Auszahlungsanträge müssen bis spätestens am Freitag, 28. November 2025, bei der Fisca Vorsorgestiftung per Post eintreffen.
    3a Formulare und Anträge

    Die Öffnungszeiten unserer Geschäftsstellen während der Feiertage finden Sie online.

    Geschäftsstelle finden

    Denken Sie bitte daran, Ihre Punkte mit Verfall 2025 frühzeitig im 𾱲Գܱö.

    Erhalten Sie Ihre Bankdokumente und Abrechnungen für Kredit- und Prepaidkarten noch auf Papier? Wechseln Sie jetzt mit wenigen Klicks im 鶹 Digital Banking zur digitalen Zustellung. So können Sie jederzeit schnell auf Ihre Bankdokumente zugreifen und profitieren von günstigeren Kontoführungsgebühren.

    Auf digitale Bankdokumente umstellen

    Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden Ihre Konten, Depots und andere Bankgeschäfte abgeschlossen. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen für Ihre Steuererklärung auf. In der folgenden Tabelle sehen Sie, wann Sie welche Dokumente erhalten werden.

    Produkt

    Unterlagen für die Steuererklärung und zum Jahresendabschluss

    Zustellung

    鶹 Privatkonten / 鶹 Sparkonten / 鶹 Kontokorrent Private

    Kontoauszug und Zinsausweis

    Anfang Januar*

    鶹 Fisca
    3a / 鶹 Fiscalife

    Kontoauszug und Steuerbescheinigung

    bis Mitte Februar

    鶹 Fiscalife

    Leistungsausweis

    im Februar

    鶹 Freizügigkeitskonto

    Kontoauszug

    bis Ende Januar

    鶹 Fondskonto / 鶹 key4 smart investing

    ձöԲܲɱ𾱲 und Steuerbescheinigung

    bis Mitte Januar
    im Februar**

    鶹 Kredit-/Prepaidkartenkonto

    Steuerbescheinigung

    bis Anfang Februar

    鶹 ձöԲܲɱ𾱲

    ձöԲܲɱ𾱲

    bis Mitte Januar

    鶹 Steuerauszug Schweiz

    Steuerauszug

    ab Mitte Februar**

    鶹 Hypothek

    Steuerbescheinigung

    bis Mitte Februar

    鶹 Banklagernde Post

    ձöԲܲɱ𾱲/Kontoauszug***

    bis Ende Januar

    * Mit 鶹 Digital Banking können Sie die Abschlüsse, Endwerte und Bescheinigungen bereits ab dem 5. Januar 2026 einsehen (鶹 Digital Banking > Dokumente > Bankdokumente).

    ** Werden zugestellt, sobald die offiziellen Steuerkurse verfügbar sind.

    *** Pflichtversand für Kunden mit einer Vereinbarung über 鶹 Banklagernde Post, die im Jahr 2025 ihre Post nicht abgeholt haben, ihre Bankkorrespondenz nicht als Duplikat an einen Empfänger zustellen liessen oder ihre Bankinformationen nicht über 鶹 Digital Banking abgerufen haben.

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