Ihre Vorteile mit den 麻豆社 Anlagestiftungen

  • Produkteangebot

    Abgestimmte Produktpalette mit unterschiedlichen Anlagethemen

  • Verrechnungs- und Quellensteuern

    Entlastung von inl盲ndischen und diversen ausl盲ndischen Quellensteuern

  • Governance

    Bew盲hrte Governance-Struktur, die den Anlegern ein Mitspracherecht im Rahmen der Anlegerversammlung und mittels Vertretung im Stiftungsrat einr盲umt

  • Berichterstattung

    Regelm盲ssige und transparente Berichterstattung

Factsheets, NAV und Performance

Anlagegruppen aller f眉nf 麻豆社 AST

Neuigkeiten f眉r Investoren

Informationen zu Aktualit盲ten, wesentlichen Anpassungen von Dokumenten, 脛nderungen von Prozessen oder besonderen Vorkommnissen

Zugangsvoraussetzungen

Vor der ersten Investition muss zwingend die 芦Anleger-Erkl盲rung禄 eingereicht werden.

Qualifiziert

  1. Vorsorgeeinrichtungen der 2. S盲ule und der S盲ule 3a sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 und Ziff. 7 ZGB, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen oder anderweitig auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge t盲tig sind.
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgen枚ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder f眉r diese Einrichtungen anlegen.

Nicht Qualifiziert

Anleger, welche die Voraussetzungen zur Entlastung von Quellensteuern in Japan, Kanada und Australien nicht erf眉llen, k枚nnen in einzelne Anlagegruppen nicht investieren.

Qualifiziert

  1. Vorsorgeeinrichtungen der 2. S盲ule mit Sitz in der Schweiz nach Art. 89a Ziff. 6 die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und die im kantonalen Register f眉r die berufliche Vorsorge eingetragen sind. Dies sind:
    1. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge abdecken
    2. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die im obligatorischen oder 眉berobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge t盲tig sind
    3. Reine Kadereinrichtungen, wenn sie klar reglementierte Leistungen im Bereich des BVG erbringen
    4. Schweizerische Vorsorgeeinrichtungen, die als Sammel- beziehungsweise Gemeinschaftsstiftung gef眉hrt werden
    5. Schweizerische Anlagestiftungen, die selber ausschliesslich qualifizierenden schweizerischen Personalvorsorgeeinrichtungen offenstehen
    6. 贵谤别颈锄眉驳颈驳办别颈迟蝉蝉迟颈蹿迟耻苍驳别苍
    7. Vorsorgestiftungen der S盲ule 3a gem. Art. 82 BVG
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgen枚ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder f眉r diese Einrichtungen anlegen.

Nicht Qualifiziert

Als nicht-qualifizierende Vorsorgeeinrichtungen gelten z.B. Wohlfahrtsstiftungen und Finanzierungsstiftungen nach Art. 89a Ziff. 7 ZGB.

Qualifiziert

  1. Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschr盲nkt sich auf folgende in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen:
    1. registrierte Einrichtung der beruflichen Vorsorge gem盲ss Art. 48 BVG
    2. Einrichtungen, die gem盲ss Art. 1e BVV 2 und Art. 1 Bst. a ASV eine Vorsorgeeinrichtung (1e Stiftung) ausschliesslich Lohnanteile 眉ber dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG versichern
    3. nicht registrierte Einrichtung der beruflichen Vorsorge mit reglementarischen Leistungen im 眉berobligatorischen Bereich (insb. Kaderl枚sung oder Kadervorsorgeeinrichtung) ist
    4. Gemeinschafts- oder Sammelstiftung
    5. Einrichtungen im Sinne des Freiz眉gigkeitsgesetzes (FZG)
    6. Anlagestiftungen nach Art. 53g ff BVG, deren Anlegerkreis sich auf die vorgenannten Einrichtungen beschr盲nkt
  2. Juristische Personen, die kollektive Anlagen von Einrichtungen, wie in Abs. 1 definiert, verwalten, von der Eidgen枚ssischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder f眉r diese Einrichtungen anlegen.

Wichtige Dokumente

Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Grundlagen, Zust盲ndigkeiten und Verhaltensregeln

Environmental, Social und Governance

Sustainable Investing

Nachhaltigkeitsbezogene Anlageziele und Anlagepolitik der 麻豆社 Anlagestiftungen

Stimmrechtswahrnehmung

Informationen zum Abstimmungsverhalten bei Generalversammlungen (nur bei direktinvestierenden Anlagegruppen)

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